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Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

StGB: § 15, § 207b

Das schriftliche Anbot, dem Opfer für die Duldung von Oral-, Vaginal- und Analverkehr 100 € zu bezahlen, ist Ausführungshandlung des – hier aktuellen – Vergehens des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 207b Abs 3 StGB und nicht bloß „straflose Vorbereitungshandlung“, auch wenn die Vollendung (durch zumindest begonnenen Versuch der geschlechtlichen Handlung) unterblieb, weil der Täter (hier) die Ablehnung durch das Tatopfer akzeptierte.

OGH 9. 4. 2019, 14 Os 24/19i

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27641 vom 22.07.2019