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Anlegerschaden – Mitverschulden?

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

ABGB: § 1295, § 1299, § 1304

Nach den Feststellungen hätte der Kl die gegenständlichen Rechtsgeschäfte nicht abgeschlossen, hätte er gewusst, dass die Bekl eine (Innen-)Provision bekommt. Dass der Kl die gegenständliche Anlage auch dann nicht erworben hätte, wenn er von der Bekl über weitere Umstände und Risiken aufgeklärt worden wäre, wurde hingegen nicht festgestellt. Da keines der Formulare, die der Kl unterfertigte, einen Hinweis darauf enthielt, dass die Bekl neben dem Agio eine weitere (Innen-)Provision erhält, kann ihm auch nicht als Mitverschulden durch Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten vorgeworfen werden, dass er die Formulare unterfertigte, ohne sie zuvor durchgelesen zu haben.

OGH 15. 5. 2019, 9 Ob 94/18s

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27761 vom 08.08.2019