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Anlegerschaden – mangelnder Kausalzusammenhang

Bearbeiter: Sabine Kriwanek / Bearbeiter: Barbara Tuma

ABGB: § 1295

KMG: § 11

Im vorliegenden Fall stützte der Kl seine Schadenersatzansprüche gegen die beklagte Bank aus dem Erwerb von MEL-Zertifikaten auf allgemein bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung. Die Vorinstanzen wiesen die Klage mangels Nachweises des Kausalzusammenhangs zwischen den behaupteten unrichtigen Angaben im Prospekt und der Investitionsentscheidung des Kl ab. Der OGH sieht keine Korrekturbedürftigkeit dieser Entscheidung: Nach den Feststellungen verfügte der Kl zwar vor der Investition in MEL-Zertifikaten über einen Werbefolder, der von der Bekl mitherausgegeben worden war. Nicht festgestellt werden konnte aber, dass der Kl diesen Folder von seinem Berater erhalten, dieser in der Beratung eine Rolle gespielt oder die Informationen in diesem Folder den Kaufentschluss des Kl beeinflusst hätten (abgesehen vom abgebildeten Kurschart betr die bisherige Kursentwicklung und der Anführung namhafter Mieter der MEL-Immobilien). Dem Kl als erfahrenen Anleger war wesentlich, dass es sich um eine Veranlagung mit Immobilien im Hintergrund handelt, die bereits in der Vergangenheit stetige Wertsteigerungen erfahren hatte – womit er auch für die Zukunft rechnete. Jene Informationen in der Werbebroschüre, auf die der Kl bei Ankauf der Zertifikate vertraute, insb die darin abgebildete Kursentwicklung, waren richtig.

OGH 15. 5. 2019, 9 Ob 23/19a

Entscheidung

Die in der Revision des Kl relevierten Entscheidungen stehen diesem Ergebnis nicht entgegen:

-In der E 4 Ob 65/10b (betreffend eine Irrtumsanfechtung, Rechtsnews 9894 = RdW 2010/762) wurde ausdrücklich festgestellt, dass sich der Anleger die Verkaufsbroschüre genau durchsah und auf dieser Grundlage seine Entscheidung traf.
-Dass die Irreführungseignung eines Prospekts grundsätzlich nach dem Gesamteindruck der strittigen Ankündigung zu beurteilen ist (4 Ob 188/08p [Pkt 4.1.3.], Rechtsnews 6707 = RdW 2009/367), ist nicht zweifelhaft, im vorliegenden Fall aber nicht entscheidend. Der Kl hat hier seine Investitionsentscheidung gerade nicht auf den Gesamteindruck der Werbebroschüre gestützt.
-Die E 9 Ob 43/13h (= Rechtsnews 16788 = RdW 2014/213) betont die erforderliche Kausalität zwischen den mangelhaften Prospektangaben und dem Anlageentschluss.
Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 27762 vom 08.08.2019