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Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

Bearbeiter: Birgit Bleyer

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich im Sinne des Art 4 des Abkommens zwischen Österreich und Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.

Erlass des BMF vom 15. 3. 2022, 2022-0.171.130, BMF-AV Nr 31/2022

Zum Volltext des Erlasses in der FinDok.

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 32220 vom 16.03.2022