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Änderung der Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung

Bearbeiter: Birgit Bleyer

EStG 1988: § 17 Abs 4 und Abs 5

Verordnung des BMF, mit der die Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung geändert wird

BGBl II 2022/433, ausgegeben am 1. 12. 2022

In § 1 wird (aufgrund der Änderungen durch das StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118) die Wortfolge „§ 10 Abs 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994“ durch die Wortfolge „§ 10 Abs 3 Z 4 des Umsatzsteuergesetzes 1994“ ersetzt.

§ 1 lautet daher nunmehr:

„Bei einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit iSd § 10 Abs 3 Z 4 des Umsatzsteuergesetzes 1994 oder einer schriftstellerischen Tätigkeit können im Rahmen

1.der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben,
2.der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuerbeträge

jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 ermöglichen.“

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 33368 vom 02.12.2022