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EStG 1988: § 17 Abs 4 und Abs 5
Verordnung des BMF, mit der die Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung geändert wird
BGBl II 2022/433, ausgegeben am 1. 12. 2022
In § 1 wird (aufgrund der Änderungen durch das StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118) die Wortfolge „§ 10 Abs 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994“ durch die Wortfolge „§ 10 Abs 3 Z 4 des Umsatzsteuergesetzes 1994“ ersetzt.
§ 1 lautet daher nunmehr:
„Bei einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit iSd § 10 Abs 3 Z 4 des Umsatzsteuergesetzes 1994 oder einer schriftstellerischen Tätigkeit können im Rahmen
1. | der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben, |
2. | der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuerbeträge |
jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 ermöglichen.“