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Aktuelle Neuigkeiten für die Personalverrechnung (KW 21/2023)

Bearbeiter: Wilhelm Kurzböck

Die folgende Zusammenstellung bietet einen raschen Überblick über wichtige, für die Lohn- und Gehaltsverrechnung relevante Neuigkeiten aus den letzten Wochen.

1. Geplantes Vorhaben zur Verschlechterung der Arbeiterkündigungsregelungen gescheitert

Erst Ende April wurde von der Bundesregierung eine Regierungsvorlage (2031 BlgNR 27. GP) vorgelegt, die eine Ausweitung der Ausnahmeregelung für kürzere Kündigungsfristen bei Arbeiterdienstverhältnissen vorsah. Derzeit dürfen ja Kollektivverträge nur in Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, die im ABGB verankerte gesetzliche Kündigungsregelung auch zum Nachteil des Arbeiters verändern. Geplant war, dass dies künftig generell möglich sein soll, wenn diese KV-Regelung nach dem 1. 1. 2018 getroffen wurde. Durch einen Abänderungsantrag im Arbeits- und Sozialausschuss des Parlaments wurde der entsprechende Passus nun aber aus der ursprünglichen Vorlage wieder gestrichen (siehe dazu auch die Parlamentskorrespondenz vom 11. 5. 2023). Somit bleibt einziger Punkt des Gesetzesvorhabens die unionsrechtlich gebotene Berücksichtigung von Arbeitnehmerrechten bei Spaltung und Verschmelzung von Kapitalgesellschaften.

2. Lehrberufspaket

Mit dem ersten Lehrberufspaket 2023 wurden ua für folgende Lehrberufe neue Ausbildungsordnungen erlassen:

-Abwassertechnik (BGBl II 2023/113)
-Kunststofftechnologie (BGBl II 2023/117)
-Pharmatechnologie (BGBl II 2023/118)

Nähere Details dazu bietet die WKO auf ihrer Homepage.

Durch eine Änderung der bestehenden Ausbildungsordnungen werden die bislang als Ausbildungsversuch geregelten Lehrberufe Medienfachmann/Medienfachfrau (BGBl II 2023/116) bzw Bautechnische Assistenz (BGBl II 2023/114) sowie im Lehrberuf Einzelhandel der Schwerpunkt „Digitaler Verkauf“ (BGBl II 2023/115) in die Regelausbildung bzw in eine n regulären Schwerpunkt übergeleitet.

3. Steuerliche Beurteilung der Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen im GSVG- und BSVG-Bereich

Mitunter haben Personalverrechner auch ab und zu GSVG-Versicherte zu beurteilen (zB handelsrechtliche GmbH-Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen). Für diese könnte eine aktuelle BMF-Stellungnahme zur steuerliche Behandlung der Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen im GSVG- und BSVG-Bereich von Interesse sein: Anfragebeantwortung vom 15. 5. 2023

Artikel-Nr.
Rechtsnews Nr. 34066 vom 25.05.2023