ZIK aktuell

Kein konkursfreies Vermögen im Konkurs juristischer Personen

Wolfgang Jelinek / Bettina Nunner

Bisher konnten Bestandteile der Konkursmasse, die für den Konkurszweck untauglich sind, nach § 119 Abs 5 KO aus der Konkursmasse ausgeschieden (freigegeben) werden. Das IRÄG 1997 hat die Freigabe auf den Konkurs natürlicher Personen beschränkt. Im folgenden wird zunächst der bisherige Meinungsstand zur Freigabe im Konkurs juristischer Personen aufgezeigt; anschließend wird dargelegt, inwieweit die Beschränkung des Freigaberechts die Abwicklung von Gesellschaftskonkursen beeinflussen wird.

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Artikel-Nr.
ZIK 1997, 115

25.08.1997
Heft 4/1997
Autor/in
Wolfgang Jelinek

Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Jelinek ist als emeritierter Universitätsprofessor in Graz nach wie vor auf den Gebieten Beratung, Forschung, Ausbildung und Fortbildung aktiv. Schwerpunkte: Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Schiedsgerichtsbarkeit, Immobiliarsachenrecht, internationales Verfahrensrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Aufsätze zu den Arbeitsschwerpunkten; Mitherausgeber des Taschenkommentars zur IO.