Aufsätze

Prozesskostenfinanzierung und Organkompetenzen im Insolvenzverfahren

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser

Anmerkungen zu OGH 8 Ob 89/14t1

Die Inanspruchnahme von Prozesskostenfinanzierung kann auch im Zuge eines Insolvenzverfahrens insb dann geboten sein, wenn in einem massearmen Verfahren aussichtsreiche Ansprüche der Masse geltend zu machen sind. Zahlreiche damit zusammenhängende Fragen sind noch ungeklärt. Im vorliegenden Fall hatte sich der insolvenzrechtliche Fachsenat mit zwei überaus praxisrelevanten Aspekten auseinanderzusetzen: Zum einen mit der Einordnung einer Prozesskostenfinanzierung in die Systematik der §§ 114 ff IO und zum anderen mit der allgemein bedeutsamen Frage der Ausgestaltung der Organkompetenzen hinsichtlich "wichtiger Vorkehrungen" iSd § 114 Abs 1 IO bei Fehlen eines Gläubigerausschusses.

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Artikel-Nr.
ZIK 2015/99

30.06.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Bettina Nunner-Krautgasser

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser ist Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sowie Co-Leiterin des Forschungszentrums für Berufsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz. Sie hält laufend Fachvorträge und ist Autorin bzw Herausgeberin zahlreicher Publikationen, insb im Bereich des Insolvenzrechts.