Artikelrundschau April 2021 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

§ 162 BAO: Unterlassung von Handlungen zur Identifizierung des betrügerischen Geschäftspartners (Hatzenbichler, BFGjournal 4/2021, S. 151)

Mag. Franz Proksch / MMag. Maria Gold-Tajalli

Eine übergebene Visitenkarte, das fachkundige Auftreten sowie die erhaltenen E-Mails stellten keinen Identitätsnachweis eines Geschäftspartners dar. Gelinge dem Steuerpflichtigen nicht der anderwärtige Nachweis der Identität des Zahlungsempfängers, habe er die entsprechenden steuerlichen Rechtsfolgen zu tragen, selbst wenn der vermeintliche Geschäftspartner betrügerisch gehandelt hat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/441

02.06.2021
Heft 11/2021