Die Anzahl jener Fälle, bei denen Bezüge grenzüberschreitend fließen, werden in der Personalverrechnung immer häufiger. Hiebei ist vor allem die Frage zu beantworten, welcher der involvierten Staaten für diese Bezüge das Besteuerungsrecht hat.
2 kürzlich von den Gerichten entschiedene Fälle stelle ich in diesem Beitrag praxisgerecht dar.
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