Durch BGBl I 13/2020 wurde ein neuer § 5c in das EpiG eingefügt, der die "Erhebung von Kontaktdaten" regelt. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob damit eine geeignete Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kontaktdaten in Gastronomiebetrieben, womit im Rahmen künftiger Lockerungsschritte zu rechnen ist, geschaffen wurde. Zuvor werden jene Gesetze und Verordnungen, auf die die sog "Gastro-Listen" im Herbst 2020 gestützt wurden, und die dazu ergangene Rechtsprechung kurz dargestellt.
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