Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates über das SteuerreformG 2005 enthält eine im Finanzausschuss beschlossene Änderung der Regierungsvorlage. Ergänzend zu den Ausführungen im Februar- und Aprilheft der RWZ wird über jene Änderungen berichtet, die die Körperschaften berühren.
§ 2 Abs. 2c EStG 1988 wurde durch einen neuen § 2 Abs. 8 ersetzt, da eine umfassende Darstellung der Wirkungen ausländischer Einkünfte auf die Einkommensermittlung von Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen erfolgen sollte.
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