Gesellschafts- & Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Abbruch eines zum Betriebsvermögen zählenden Gebäudes

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der vorliegende Beitrag behandelt die bilanziellen Folgen des Abbruchs von Gebäuden bei anschließender Neuerrichtung bzw ohne Neuerrichtung eines Gebäudes.

Beispiel und Frage

Ein Unternehmer reißt ein seit vielen Jahren zum Betriebsvermögen zählendes, mittlerweile baufällig gewordenes Gebäude ab. Der Restbuchwert des baufälligen Gebäudes beträgt 0, die Abbruchkosten betragen 50. Fraglich ist die steuerliche Behandlung des Restbuchwertes und der Abbruchkosten, wenn anstelle des abgerissenen Gebäudes

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Artikel-Nr.
RWZ 2005/69

16.08.2005
Heft 8/2005
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.