Der vorliegende Beitrag behandelt die bilanziellen Folgen des Abbruchs von Gebäuden bei anschließender Neuerrichtung bzw ohne Neuerrichtung eines Gebäudes.
Beispiel und Frage
Ein Unternehmer reißt ein seit vielen Jahren zum Betriebsvermögen zählendes, mittlerweile baufällig gewordenes Gebäude ab. Der Restbuchwert des baufälligen Gebäudes beträgt 0, die Abbruchkosten betragen 50. Fraglich ist die steuerliche Behandlung des Restbuchwertes und der Abbruchkosten, wenn anstelle des abgerissenen Gebäudes
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