Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Abfertigungsrückstellungsbildung für Vorstand einer AG und alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH?

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

An der Zulässigkeit des Verbots der Bildung einer steuerlich wirksamen Abfertigungsrückstellung für Vorstandsmitglieder bestehen erhebliche Zweifel.

G ist seit 1990 75%iger Gesellschafter der G-GmbH und übt für diese seit 1990 die Geschäftsführung aus. Sein Geschäftsführungsvertrag sieht vor, dass er bei Beendigung der Geschäftsführertätigkeit eine Abfertigung in Höhe von sechs Monatsgehältern (Bemessungsgrundlage ist der letzte Monatsgehalt vor Beendigung der Tätigkeit) bekommt. Während diese Rückstellung seit 1990 handelsrechtlich gebildet wird, wird steuerlich erst 1999 erstmals eine derartige Rückstellung gebildet. Fraglich ist die steuerliche Wirksamkeit dieser Rückstellungsbildung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/42

20.05.2000
Heft 5/2000
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.