Am 20. 5. 2010 erfolgte der Gesetzesbeschluss des Abgabenänderungsgesetzes 2010.1) Es wurde am 15. 6. 2010 in BGBl I 2010/34 veröffentlicht. In der Folge soll ein kurzer Überblick über die wichtigen ertragsteuerlichen Neuerungen gegeben werden.
Um eine den Erfordernissen der Zeit entsprechende Praxis zu ermöglichen, ist der bisher geltende enge Begriff der öffentlichen Mittel in § 3 Abs 4 EStG auf Einrichtungen der EU und auf gesetzlich eingerichtete in- und ausländische Körperschaften des privaten Rechts, an denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Einrichtungen der EU beteiligt sind, erweitert worden. Dabei ist es nunmehr irrelevant, aus welchen Quellen die für die Zuwendung benötigten Mittel stammen
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