zuvor abrufbar unter: RWZ_digitalOnly 2020/17
Das Coronavirus hat eine Pandemie ausgelöst, deren Ausmaß nicht mit bisher aufgetretenen Krankheiten vergleichbar ist. Die COVID-19-Pandemie stellt nicht nur die Bevölkerung, sondern insb den Staat, die Unternehmen sowie die gesamte Wirtschaft auf eine harte Probe und vor neue Herausforderungen. Die Bundesregierung und das Parlament haben daher in etlichen Sondersitzungen Maßnahmenpakete beschlossen, die die negativen Auswirkungen der Corona-Krise abfedern sollen. Der vorliegende Beitrag bildet die abgabenrechtlichen Regelungen ab, die mit dem 2. und 3. COVID-19-Gesetz beschlossen wurden und gibt auch einen Überblick über die sonstigen Maßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen, die zu Entlastungen führen sollen. Dazu zählen insb Erleichterungen bei den Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2020, Fristunterbrechungen im Abgaben- und im Finanzstrafverfahren, steuerfreie Unterstützungsleistungen für Unternehmen, Steuerbefreiungen von Bonuszahlungen, die Gewährung von Pendlerpauschale, Zulagen und Zuschlägen in vollem Umfang trotz Telearbeit bzw Kurzarbeit sowie die Verschiebung der Organisationsreform der Finanzverwaltung des Bundes.
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