Am 12. 6. 2024 wurde die Regierungsvorlage des AbgÄG 2024 im Ministerrat beschlossen.1 Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die für die Unternehmensbesteuerung und die steuerliche Gewinnermittlung relevanten Neuerungen, wie insb die Neuerungen im Zusammenhang mit "Entnahmen" aus Personengesellschaften, der Gruppenbesteuerung, den Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen, der Fonds- und Kapitalvermögensbesteuerung sowie mit Lebensmittelspenden.
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