In der vom Hoge Raad vorgelegten Rs stehe der Fortbestand der seit mehr als 20 Jahren bestehenden Schumacker-Doktrin auf dem Prüfstand des EuGH. Der Umstand, dass sich neben Ö und Deutschland auch Portugal, Schweden, Belgien und Großbritannien dem Verfahren angeschlossen haben, lasse die mögliche Tragweite des bevorstehenden EuGH-Urteils erahnen. Die Autoren skizzieren ausgehend vom Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad die Schwächen der Schumacker-Doktrin und kommentieren die Schlussanträge des Generalanwalts.
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