In aller Kürze

Abrechnung von Gleitzeitguthaben

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Am Ende einer jeden Gleitzeitperiode kann es vorkommen, dass ein Zeitguthaben vorhanden ist, das nicht in die nächste Periode übertragen, sondern ausbezahlt wird. In ihrem aktuellen Newsletter legt die NÖGKK dar, welchem Beitragszeitraum das Entgelt in solchen Fällen zuzuordnen ist. Nach dem Erkenntnis VwGH 21. 4. 2004, 2001/08/0048, ARD 5524/7/2004, ist die Ablöse beitragsrechtlich mit den laufenden Bezügen jenes Monats abzurechnen, in dem die Ablöse zur Auszahlung gelangt; eine Aufrollung auf die einzelnen Beitragszeiträume komme nicht in Betracht, weil das Guthaben keinem bestimmten Beitragszeitraum zugeordnet werden kann. Sind aber die Stunden einem bestimmten Beitragszeitraum zuordenbar, ist nach Ansicht der NÖGKK gemäß § 44 Abs 7 ASVG entsprechend aufzurollen. ( Quelle: NÖDIS, Nr 10/Juli 2018)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6606/3/2018

12.07.2018
Heft 6606/2018