Themen-Special

Abrechnung von Zeitguthaben und Zeitschulden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Teil 2)

Michaela Haas

Der erste Teil dieses Themen-Specials hat die Abgeltung von Zeitguthaben in Fällen, in denen kein Durchrechnungszeitraum vereinbart war, behandelt. Der vorliegende Beitrag stellt die Abrechnung von Zeitguthaben und Zeitschulden, die während eines Durchrechnungszeitraumes entstanden sind, vor.

Werden im Rahmen eines durchrechenbaren Arbeitszeitmodells (häufig in Kombination mit einem Gleitzeitmodell) Zeitguthaben erworben, die aufgrund des anwendbaren Arbeitszeitmodells nicht als Überstunden abzugelten sind, ist dieses Zeitguthaben am Ende des Arbeitsverhältnisses als Guthaben an Normalarbeitszeit mit einem Zuschlag von 50 % abzugelten (§ 19e Abs 2 AZG). Der Berechnung ist der Normalstundenteiler zugrunde zu legen. Bezüglich der Abgrenzung zwischen (Gleit-)Zeitguthaben und Überstunden verweisen wir auf den Artikel PVP 2007/73, 242, September-Heft.

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Artikel-Nr.
PVP 2008/97

24.11.2008
Heft 11/2008
Autor/in
Michaela Haas

Michaela Haas ist Leiterin der Abteilung HR-Spezialberatung der Kanzlei AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Sie ist Payroll- und Lohnarten-Check-Expertin sowie ARS Vortragende (ua im einzigartigen PV-Jour Fixe), Expertin für PV-Fragen in Handelsbetrieben und Fachautorin im Online Portal „LexisNexis® KnowHow Personal & Recht“.