Gesellschafts- und Steuerrecht

Abzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten im Lichte des EStR-Wartungserlasses 2015

Dr. Elisabeth Titz

Mit dem AbgÄG 20141 wurde in § 9 Abs 5 EStG eine laufzeitabhängige Abzinsung von Rückstellungen mit einem Fixzinssatz von 3,5 % eingeführt.2 Die Berücksichtigung der Laufzeit bei der Abzinsung ist der bisherigen pauschalen Abzinsung systematisch vorzuziehen, wirft aber neue Fragen auf. Nicht zuletzt deshalb lag einer der Schwerpunkte3 des kürzlich veröffentlichten Wartungserlasses der Einkommensteuerrichtlinien 20154 auch auf der Berücksichtigung dieser gesetzlichen Änderung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2015/72

27.10.2015
Heft 10/2015
Autor/in
Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.