Artikelrundschau November 2016 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Abzinsung von Verbindlichkeiten (Novacek, FJ IV/2016, S. 258)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Bei tatsächlicher Unverzinslichkeit erfolge nach hM keine Abzinsung, weil der Ausweis des Barwerts mit dem abgezinsten Betrag aufgrund des Realisationsprinzips nicht zulässig sei; dies gelte für Darlehensschulden wie für Kaufpreisschulden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/28

31.01.2017
Heft 1-2/2017