Verordnung des BMASK, mit der die Arbeitsstättenverordnung geändert wird
BGBl II 2017/309, ausgegeben am 8. 11. 2017
Die Novelle zur Arbeitsstättenverordnung tritt mit 1. 12. 2017 in Kraft und dient va der Entbürokratisierung bei gleichbleibenden Sicherheitsstandards: Durch flexiblere Regelungen sollen nun Ausnahmegenehmigungsverfahren vermieden werden.
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