Steuerrecht

Änderung der Bewirtschaftung und Schicksal der Aufwendungen aus der Liebhabereiphase

Dr. Ignaz Arnoldi

Die steuerliche Komponente der Ertragsfähigkeit der Vermietung einer Eigentumswohnung (für Wohnzwecke) hängt von den gewählten betriebswirtschaftlichen Parametern ab. Wird die Einkunftsquelle rechtskräftig als Liebhaberei eingestuft, fallen nachträglich das Recht auf den Vorsteuerabzug und der Verlustausgleich weg. Ändert der Investor danach die Bewirtschaftung (die Betätigung wandelt sich zu einer Einkunftsquelle), kann nach übereinstimmender Ansicht von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof "die Teilung der Tätigkeit in eine unbeachtlich verlustbringende Periode und einen der Besteuerung zu unterziehenden Abschnitt der Erzielung von Überschüssen nicht dazu führen, dass Aufwendungen außer Acht gelassen werden, die zur Erzielung der Einkünfte im letztgenannten Zeitraum beitragen".1 , 2

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Artikel-Nr.
RdW 2016/524

17.10.2016
Heft 10/2016
Autor/in
Ignaz Arnoldi

Dr. Ignaz Arnoldi ist langjähriger Mitarbeiter im (ehemals) FLD-Rechtsmittelsenat bzw. (danach) Fachbereich des FA.

Publikationen:
SWK 2013, S 1130 ff;
taxlex 2015 (S 122 ff, S 312 ff); 2016 (S 57 ff, S 104 ff); FJ 2016, S 172 ff; FJ 2016, 240 ff.