Info aktuell / BGBl

Änderung der VO zur Lohnzettelübermittlung betr Großübermittler

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Aufgrund der Bestimmungen des § 84 EStG und einer Änderung der hiezu ergangenen Verordnung betr Zusammenführen der Datenströme via ELDA sind Lohnzettel erstmalig für das Kalenderjahr 2019 elektronisch einzig über die Datenschiene der Sozialversicherung (ELDA - Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) zu übermitteln. Die Heranziehung der Statistik Austria als alternative Übermittlungsstelle für Großübermittler ist aufgrund der erforderlichen Anpassung an neue Technologien sowie der größeren Effektivität und bewährten Funktionalität des Datensammelsystems ELDA nicht mehr zielführend.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/191

09.04.2019
Heft 6/2019