Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Änderung des steuerlichen AfA-Satzes für Gebäude in § 8 Abs 1 EStG eine Änderung des unternehmensrechtlichen Abschreibungsplans rechtfertigt.
Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen U besitzt ein Gebäude, dessen Nutzungsdauer laut Abschreibungsplan dem bisherigen steuerlichen AfA-Satz von 3 % entspricht. Mit Wirkung 2016 wurde der steuerliche AfA-Satz des § 8 Abs 1 EStG auf bis zu 2,5 % geändert. Dieser veränderte AfA-Satz wird seitens des U zukünftig steuerrechtlich angewendet, da kein Nachweis über eine abweichende Nutzungsdauer erfolgt. Fraglich ist, ob der gesetzlich geänderte steuerliche AfA-Satz zukünftig auch im Rahmen der unternehmensrechtlichen Gewinnermittlung herangezogen werden kann.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.