Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Änderung des Abschreibungsplans aufgrund der Änderung der steuerrechtlichen AfA-Sätze

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Änderung des steuerlichen AfA-Satzes für Gebäude in § 8 Abs 1 EStG eine Änderung des unternehmensrechtlichen Abschreibungsplans rechtfertigt.

Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen U besitzt ein Gebäude, dessen Nutzungsdauer laut Abschreibungsplan dem bisherigen steuerlichen AfA-Satz von 3 % entspricht. Mit Wirkung 2016 wurde der steuerliche AfA-Satz des § 8 Abs 1 EStG auf bis zu 2,5 % geändert. Dieser veränderte AfA-Satz wird seitens des U zukünftig steuerrechtlich angewendet, da kein Nachweis über eine abweichende Nutzungsdauer erfolgt. Fraglich ist, ob der gesetzlich geänderte steuerliche AfA-Satz zukünftig auch im Rahmen der unternehmensrechtlichen Gewinnermittlung herangezogen werden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2016/44

29.06.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.