Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Berufsausbildungsgesetz geändert werden
BGBl I 2017/154, ausgegeben am 13. 11. 2017
Für Jugendliche, deren Lehrausbildung nicht in der Nähe des Wohnorts stattfindet oder deren Berufsschulstandort eine tägliche Anreise verhindert, stehen sogenannte Lehrlingsheime für die Zeit des Schulbesuchs bzw Blockunterrichts oder auch während der gesamten Ausbildung bereit. Diese Unterbringungsmöglichkeiten gibt es einerseits als Berufsschulinternate (angegliedert an die Berufsschulen) und andererseits als Lehrlingswohnheime, die regelmäßig Berufschüler/Lehrlinge aufnehmen.
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