In aller Kürze

Änderung von geringfügig auf vollversichert

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Bei einer Änderung von einem geringfügigen zu einem vollversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ist eine korrigierte mBGM (Storno und Neumeldung) erforderlich. Sollte die Übermittlung jedoch erst mit der nächsten Abrechnung möglich sein, weist die OÖGKK in ihrem aktuellen Newsletter vom 30. 4. 2019 darauf hin, dass umgehend eine entsprechende Änderungsmeldung übermittelt werden muss, da ansonsten unter Umständen kein Krankenversicherungsschutz für den Dienstnehmer besteht. Als Beispiel führt die GKK einen Dienstnehmer an, der bislang geringfügig gemeldet war und ab 1. 3. 2019 auf vollversichert umgestellt wird. Da die Rollung (Storno und Neumeldung) der mBGM für März jedoch erst mit der April-Abrechnung erfolgt (dh Übermittlung frühestens im Mai, bis dahin ist das Dienstverhältnis nach wie vor geringfügig gespeichert), ist eine Änderungsmeldung innerhalb von 7 Tagen ab der Änderung zu übermitteln.

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Artikel-Nr.
ARD 6650/2/2019

23.05.2019
Heft 6650/2019