Das am 28. 3. 2012 vom Nationalrat beschlossene 2. Stabilitätsgesetz 2012 bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die eine ATZ-Vereinbarung abschließen wollen, im Vergleich zur gegenwärtigen Rechtslage sowohl Verschlechterungen als auch Verbesserungen.
Der folgende Beitrag informiert übersichtlich und praxisbezogen über die Änderungen, die ab 1. 1. 2013 wirksam werden.
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