Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Änderungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit und im BPG - Regierungsvorlage

Bearbeiterin: Bettina Sabara

RV 30. 5. 2018, 164 BlgNR 26. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden sollen

Zur Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsprozess nach langer Krankheit wurde mit BGBl I 2017/30, ARD 6533/10/2017, das Instrument der Wiedereingliederungsteilzeit geschaffen. Dadurch können Arbeitnehmer nach einer mindestens sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit mit ihrem Arbeitgeber schriftlich eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit vereinbaren (für die Dauer von ein bis sechs Monaten mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit bis zu drei weiteren Monaten) und neben dem Entgelt entsprechend der Arbeitszeitreduktion Wiedereingliederungsgeld aus Mitteln der Krankenversicherung beziehen.

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Artikel-Nr.
ARD 6601/10/2018

07.06.2018
Heft 6601/2018