In aller Kürze

Änderungen bei Lehrberufen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Im BGBl wurden iZm der Lehrlingsausbildung ua für folgende Lehrberufe neue Ausbildungsordnungen erlassen:

Informationstechnologie, BGBl II 2018/222Applikationsentwicklung - Coding, BGBl II 2018/223

Die Bestimmungen betreffend die jeweilige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf treten jeweils mit 1. 9. 2018 in Kraft, die Bestimmungen betreffend die Lehrabschlussprüfung mit 1. 11. 2019. Lehrlinge, die am 31. 10. 2018 in den Lehrberufen "Informationstechnologie - Technik" bzw "Informationstechnologie - Informatik" ausgebildet werden, können grundsätzlich gemäß den früheren Bestimmungen (BGBl II 2006/149) bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit weiter ausgebildet werden und bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit auch nach den alten Regelungen zur Lehrabschlussprüfung antreten.

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Artikel-Nr.
ARD 6614/1/2018

06.09.2018
Heft 6614/2018