Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 (AbgÄG 2022)1 erfolgten punktuelle Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitalvermögen. Dabei wurden einerseits Defizite bestehender Regelungen bei der Depotübertragung im Rahmen von Umgründungen und bei der von den Banken auszustellenden Verlustausgleichsbescheinigung beseitigt. Anderseits bestand aufgrund der jüngsten Entscheidung des VwGH2 zu Einkünften aus unverbrieften Derivaten, die über ausländische auszahlende Stellen bezogen wurden, ein Anpassungsbedarf. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelungen.
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