Artikelrundschau Jänner 2017 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Änderungen im Beschwerdeverfahren ab 1. 1. 2017 (Lebenbauer/Grünsteidl, SWK 1/2017, S. 4)

Bearbeiter: Dr. Erik Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das AbgÄG 2016 solle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens bringen. Durch die Vorlageerinnerung könnten Abgabepflichtige bei Säumnis der Behörde das BFG selbst anrufen. Abgabenbehörden könnten künftig eine Beschwerdevorentscheidung trotz Vorlageantrags abändern, wenn dies aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll ist. Die Autorinnen geben einen Überblick über diese Rechtsbehelfe.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/194

21.03.2017
Heft 5/2017