BGBl I 2017/12, ausgegeben am 17. 1. 2017
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage zu einer AZG-Novelle (siehe nunmehr BGBl I 2016/114, ARD 6530/15/2017) hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales dem Nationalrat einen Selbständigen Antrag zur Änderung des ArbVG vorgelegt, der in der Folge vom Gesetzgeber (unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages) beschlossen wurde. Konkret umfasst die ArbVG-Novelle die folgenden beiden Maßnahmen:
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