BGBl I 2018/57, ausgegeben am 14. 8. 2018
Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz geändert werden
Die vorliegende Novelle der Verwaltungs(straf)verfahrensgesetze hat neben einer Entlastung der Tätigkeit der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und einer Klarstellung ihrer Befugnisse vor allem zum Ziel, Verwaltungsstrafverfahren effizienter, transparenter und einheitlicher zu gesatlten und den Verwaltungsaufwand für die Verwaltungsstrafbehörden zu reduzieren. Aus Unternehmersicht sind vor allem folgende zwei Aspekte interessant, die mit 1. 1. 2019 in Kraft treten:
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