Im März 2019 wurde die AFRAC-Stellungnahme Nr 33 zur Kapitalkonsolidierung nach UGB veröffentlicht. Mit dieser Stellungnahme werden viele Teilaspekte der Kapitalkonsolidierung geregelt, die im UGB nicht ausdrücklich aufgegriffen werden. Damit werden einheitliche Regeln für Fragen geschaffen, die bisher in der Literatur umstritten waren oder gar nicht behandelt wurden. Im folgenden Beitrag sollen die Regelungen im Detail vorgestellt werden.
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