Bei der Jahresabschlusserstellung von Privatstiftungen nach dem PSG ergeben sich regelmäßig Fragestellungen, welche der Eigenheit der Rechtsform der Privatstiftung geschuldet sind. Im Rahmen der Bilanzierung ist insb darauf Bedacht zu nehmen, dass die Rechnungslegung einer Privatstiftung mitunter anderen Zwecken als die einer Kapitalgesellschaft (zB AG, GmbH) dient.
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