Ausgehend von der E 5 Ob 233/13w untersucht der Beitrag die Verpfändung mittels Übergabe durch Zeichen iSd § 452 ABGB, zB wie Pfandzeichen (inhaltlich) beschaffen sein und angebracht werden müssen oder welche Rechtsfolgen die Entfernung bzw Manipulation von Zeichen hat.
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