Im Juli 2013 hat die OECD einen Aktionsplan veröffentlicht, der Lücken in den aktuellen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten aufzeigt, die es multinationalen Firmen ermöglichen, durch konsequente Steuergestaltung mit erlaubten Mitteln ihre Ertragsteuer auf ein Minimalmaß zu reduzieren. Der Plan wurde von den G20 abgesegnet und soll durch gemeinsame rechtliche Rahmenbedingungen, die jedes Land individuell innerhalb bestimmter Zeitvorgaben umzusetzen gedenkt, eine Vernetzung der beteiligten Staaten ermöglichen und damit derartigen Gewinnverlagerungen Einhalt gebieten. Der nachfolgende Artikel stellt die einzelnen Problemfelder von BEPS vor und geht danach näher auf die einzelnen Maßnahmen und die damit zusammenhängenden geplanten Veränderungen ein:
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