Anlaufkosten eines Unternehmens fallen sowohl in Form von Ingangsetzungsaufwendungen als auch Gründungskosten an. Die Abgrenzung dieser beiden Begriffe ist nicht immer eindeutig möglich, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen aber erforderlich.
Ein ausländisches Handelsunternehmen beschließt nach eingehender Marktstudie die Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf Österreich. Zu diesem Zweck wird in Österreich eine GmbH gegründet, Geschäftslokale gesucht und angemietet, Mitarbeiter eingestellt und geschult und eine intensive Einführungs-Werbekampagne für die angebotenen Produkte betrieben. Die dargestellten Anlaufkosten sollen so weit wie möglich aktiviert werden.
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