Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Aktivierbarkeit von Anlaufkosten

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Anlaufkosten eines Unternehmens fallen sowohl in Form von Ingangsetzungsaufwendungen als auch Gründungskosten an. Die Abgrenzung dieser beiden Begriffe ist nicht immer eindeutig möglich, aufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen aber erforderlich.

Ein ausländisches Handelsunternehmen beschließt nach eingehender Marktstudie die Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf Österreich. Zu diesem Zweck wird in Österreich eine GmbH gegründet, Geschäftslokale gesucht und angemietet, Mitarbeiter eingestellt und geschult und eine intensive Einführungs-Werbekampagne für die angebotenen Produkte betrieben. Die dargestellten Anlaufkosten sollen so weit wie möglich aktiviert werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 299

20.10.1999
Heft 10/1999
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.