Buchhaltung und Bilanzierung

Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten

Armin Hierzer / Heinz Königsmaier

Angesichts des Bilanzierungsverbotes von § 197 Abs. 2 HGB stellt sich die Frage nach der indirekten Aktivierbarkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten durch Einbeziehung in die Herstellungskosten anderer Erzeugnisse. Ergänzt wird diese Analyse durch einen Vergleich mit internationalen Normensystemen.

Globaler Wettbewerb, sich stetig verkürzende Produktlebenszyklen, wachsende Anforderungen an Qualität und Funktionalität von Produkten etc. haben dazu geführt, dass der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit (F&E) in zahlreichen Branchen größere Bedeutung zukommt denn je. Parallel dazu gewinnt auch die Frage nach der Berücksichtigung bzw. Behandlung von F&E-Kosten im Jahresabschluss zunehmend an Gewicht. Bedenkt man dabei, dass der (publizierte) Jahresabschluss und Lagebericht in vielen Fällen die wichtigste singuläre Informationsquelle über die Lage einer Gesellschaft für außenstehende Dritte darstellt, so kann kein Zweifel daran bestehen, dass es für den (externen) Bilanzleser im Allgemeinen wichtig ist, erkennen zu können, ob ein Unternehmen ausreichend Zukunftsvorsorge durch entsprechende F&E-Aktivitäten betreibt.

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Artikel-Nr.
RWZ 1998, 193

20.07.1998
Heft 7/1998
Autor/in
Heinz Königsmaier
Univ.-Prof. Mag. Dr. Heinz Königsmaier ist am Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der Karl-Franzens-Universität Graz tätig. Autor zahlreicher Fachpublikationen.