Der Beitrag behandelt die Frage, ob Fremdkapitalzinsen aus der Anschaffung einer Liegenschaft bei anschließender Errichtung eines Gebäudes aktivierungsfähig sind.
Ein Bauträger-Unternehmen erwirbt im Jahr 2007 fremdfinanziert eine Liegenschaft mit dem Zweck, auf dieser Eigentumswohnungen zu errichten, die im Anschluss an die Errichtung verkauft werden sollen. Mit der Errichtung wird im Jahr 2008 begonnen, die Fertigstellung ist für Ende 2009 geplant. Fraglich ist, ob und wieweit die auf den Erwerb der Liegenschaft entfallenden Fremdkapitalzinsen aktiviert werden können.
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