Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Aktivierungspflicht für anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag zeigt, dass auch für den sog. anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand die allgemeinen Kriterien betreffend Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten.

Der Unternehmer U erwirbt ein Gebäude um 1 Mio. €. Im Anschluss an den Erwerb werden zahlreiche Adaptierungen im Wert von 200.000 € am Gebäude vorgenommen. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Adaptierungen sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig sind oder aktiviert werden müssen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/72

20.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.