Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Aktivierungspflicht für anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag zeigt, dass auch für den sog. anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand die allgemeinen Kriterien betreffend Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten.

Der Unternehmer U erwirbt ein Gebäude um 1 Mio. €. Im Anschluss an den Erwerb werden zahlreiche Adaptierungen im Wert von 200.000 € am Gebäude vorgenommen. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Adaptierungen sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig sind oder aktiviert werden müssen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2002/72

20.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.