Rechnungswesen und Steuern

Aktivierungswahlrecht von Fremdkapitalzinsen: Ein Überblick über die Regelungen nach dem UGB sowie den IFRS

Gastbeitrag: Mag. Daniel Serwo

Werden die aktivierungsfähigen Herstellungskosten im Rahmen der Rechnungslegung nach unternehmensrechtlichen Vorschriften ermittelt, ist zunächst die Frage zu klären, in welchem Ausmaß der Ansatz erfolgt, da hier ein Wahlrecht besteht. Wird aus bilanzpolitischen Erwägungen der Höchstansatz gewählt, beinhaltet dieser neben dem Mindestansatz auch die Aktivierung von freiwilligen Sozialleistungen für betriebliche Altersversorgung und Abfertigungen und die Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendet wird und auf den Zeitraum der Herstellung entfällt.

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Artikel-Nr.
RWP 2022/9

19.04.2022
Heft 2/2022
Autor/in
Daniel Serwo

Mag. Daniel Serwo ist im Bereich Advisory Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH tätig. Zuvor war er viele Jahre in einem internationalen Beratungsunternehmen sowie in der Finanzverwaltung tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen neben dem Konzernsteuerrecht, der Bilanzierung nach UGB sowie IFRS auch die umfassende Beratung von nationalen und internationalen Klienten diverser Branchen und Größen.