Gesellschafts- und Steuerrecht

AktRÄG 2009: Verpflichtung zur Dotierung gebundener Rücklagen für "verdeckte Kapitalgesellschaften"!

Univ.-Ass. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M.

Durch das AktRÄG 2009 wurden die Bestimmungen über die Dotierung gebundener Rücklagen von § 130 AktG und § 23 GmbHG in die Abs 4 bis 7 des § 229 UGB verschoben, ohne dabei in diesen materielle Änderungen vorzunehmen. Auswirkungen hat diese Verschiebung trotzdem für "verdeckte Kapitalgesellschaften", die nunmehr ebenfalls zur Bildung gebundener Rücklagen verpflichtet sein können.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/42

29.06.2010
Heft 6/2010
Autor/in
Sebastian Bergmann

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Sebastian Bergmann, LL.M. MBA, lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Johannes Kepler Universität Linz und ist Steuerberater.