Seit Jahresbeginn gelten neue Bestimmungen im Kartellgesetz. Vor allem die Änderungen bei denVerhaltenskartellen und im Zusammenschlussrecht sind für die Praxis bedeutsam.
Am 1. Jänner 2000 ist die Kartellgesetz-Novelle 19991) in Kraft getreten. Anlass für die Novelle waren auch einige in der Öffentlichkeit diskutierte Ereignisse der letzten Jahre mit kartellrechtlicher Relevanz (z.B. Kartellvorwürfe in der Baubranche oder Zusammenschluss Rewe-Meinl). Nach der Regierungsvorlage2) sollen vor allem Schwachstellen beseitigt werden, die sich in der praktischen Anwendung des Kartellrechtes gezeigt haben. Eine Kernregelung der Novelle betrifft die Ausweitung der Befugnisse des Kartellgerichtes zum amtswegigen Einschreiten. Dieser Kurzüberblick skizziert nur die wichtigsten Neuerungen.
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