Der praktische Gestaltungs„brauch" des Umsatzausweises von E-Business-Unternehmen führte zu einer restriktiven Behandlung durch US-GAAP. Diese sind von einer genaueren Betrachtung der Einzelleistungen und einer Beachtung des Vorsichtsprinzips gekennzeichnet.
Das Internet verändert laufend die Geschäftsgewohnheiten von Unternehmen, insbesondere die Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden, die Schaffung neuer Vertriebswege und das Eingehen von Allianzen. Dementsprechend sehen sich die für die Rechnungslegung maßgeblichen US-amerikanischen Institutionen1) hinsichtlich der Festlegung von Rechnungslegungsstandards in letzter Zeit veranlasst, einheitliche Bestimmungen bei der Behandlung von Internet- und Software-Leistungen auszuarbeiten, welche sich vor allem in folgenden Verlautbarungen wieder finden:
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