Zum Jahreswechsel tritt eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Dieser Überblick behandelt nur eine kleine Auswahl, chronologisch geordnet nach Erscheinen in den BGBl.
Im UStG wird zum Jahreswechsel die Lieferschwelle für die Anwendung der Versandhandelsregelung von 100.000 € auf 35.000 € abgesenkt. Es erfolgen Klarstellungen zum Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität, diese Regelung wird auch auf die Lieferung von Wärme und Kälte ausgedehnt. Die Steuerbefreiung von Postumsätzen wird an gemeinschaftsrechtliche Vorgaben angepasst. Im Falle besonderen Interesses aufgrund erheblicher abgabenrechtlicher Auswirkungen besteht nach der BAO künftig die Möglichkeit eines Auskunftsbescheides: Auf Antrag ist bindend über die abgabenrechtliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte zu entscheiden. Die Bindungswirkung setzt voraus, dass der dem Auskunftsbescheid zugrunde liegende Sachverhalt später tatsächlich verwirklicht wird.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.