Um den Jahreswechsel sowie im Laufe des Jahres treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Es folgt ein auszugsweiser Überblick in chronologischer Ordnung (Erscheinen der Bundesgesetzblätter).
Gemäß der Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) in BGBl I 2013/114 hat ab 1. 1. 2015 jedes, also auch ein in erster Instanz zuständiges Gericht den Antrag auf Aufhebung einer generellen Norm beim VfGH zu stellen, wenn Bedenken bezüglich einer Gesetzes- bzw Verfassungswidrigkeit bestehen. Weiters wird die Möglichkeit geschaffen, dass eine Person, die Partei einer in erster Instanz entschiedenen Rs ist, unter bestimmten Voraussetzungen einen derartigen Antrag an den VfGH stellen kann.
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