Um den Jahreswechsel sowie im Laufe des Jahres treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Es folgt ein auszugsweiser Überblick in chronologischer Ordnung (Erscheinen der Bundesgesetzblätter).
Wir haben bereits im Februar-Heft 2016 der RWZ die Änderungen durch das ErbRÄG 2015 in groben Zügen vorgestellt.2 Diese Änderungen sind nunmehr mit 1. 1. 2017 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des ErbRÄG 2015 sind demzufolge auf alle Sterbefälle, letztwilligen Verfügungen, Schenkungen auf den Todesfall und Aufhebungen von Erbverzichten nach dem 31. 12. 2016 anzuwenden. Im Folgenden stellen wir noch einige Änderungen des ErbRÄG gesondert vor:
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